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ZVers 1, Jänner 2026, Seite 48

Rechtsschutzversicherung: Gefahrenerhöhung bei Verwendung von Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge

RSS-E 57/25

1. Die Zulassung eines zusätzlichen Fahrzeugs auf Wechselkennzeichen zu dem in der Polizze genannten bzw dessen Folgekennzeichen stellt eine qualitative Erhöhung der Gefahr gegenüber der ursprünglich versicherten Gefahr eines Fahrzeugs dar. Anstatt bloß eines Fahrzeugs sind nun zum versicherten Kennzeichen zwei Fahrzeuge den durch die Rechtsschutzversicherung versicherten Risiken eines Rechtsstreits ausgesetzt.

2. Der OGH hat sich in der Entscheidung vom , 7 Ob 50/02g, mit dem Fall einer Gefahrenerhöhung auseinandergesetzt. Dort war in einer Haftpflichtversicherung eines Reitstalls unter anderem das Risiko „Überlassung von drei [namentlich nicht näher benannten] Reitpferden an betriebsfremde Personen“ versichert. Bei einem Ausritt wurden jedoch vier Pferde an fremde Personen überlassen, ein Reiter stürzte von einem der Pferde und verletzte sich. Für die Abwehr der Schadenersatzforderungen des Verletzten forderte der Reitstallbetreiber Haftpflichtdeckung. Die Unterinstanzen waren (soweit unbekämpft) von einer 25%igen Kürzung der Deckung ausgegangen; aus Sicht des OGH war die aliquote Kürzung nicht zu beanstanden. Es liege auf der Hand, dass zwar ein bloßes Halten von mehr ...

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