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ZVers 1, Jänner 2026, Seite 31

Betriebshaftpflichtversicherung: Zur Deckungserweiterung des Mängelbehebungsrisikos im Insolvenzfall eines beauftragten Subunternehmers

Art 7.1.1 AHVB 2006

1. Die Versicherungsdeckung setzt voraus, dass ein Subunternehmer des versicherten Werkunternehmers eine mangelhafte Leistung gegenüber dem Werkbesteller erbracht hat, woraus ein Mängelbehebungsanspruch des Werkbestellers gegen den Werkunternehmer aus dem Titel des Schadenersatzes und/oder der Gewährleistung resultiert.

2. Dieser Anspruch muss vom versicherten Werkunternehmer befriedigt worden sein, der dadurch einen Regressanspruch gegen den Subunternehmer erwirbt, diesen jedoch aufgrund der Insolvenz des Subunternehmers nicht (zur Gänze) durchsetzen kann.

3. Ein „Ausfallsschaden“ in Höhe des offenen Werklohns, weil die Werkunternehmerin den Prozess auf Zahlung des Werklohns gegen ihre Vertragspartnerin wegen mangelhafter Leistungen ihrer Subunternehmerin verloren hat, ist hingegen nicht von der Deckungserweiterung mitumfasst.

Zwischen den Parteien besteht ein Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag, dem unter anderem die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 2006), Fassung 2014, zugrunde liegen. Diese lauten auszugsweise wie folgt:

„Artikel 1 - Was gilt als Versicherungsfall und was ist versichert?

1. Versicherung...

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