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ZVers 1, Jänner 2026, Seite 30

Betriebshaftpflichtversicherung: Keine Deckung für Schadenersatzansprüche gemäß § 933a ABGB

Art 1.1.1, Art 7.1.1, Art 7.1.3 und Art 7.10.3 AHVB 2015; Punkt 20. GA 40

1. Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung umfasst grundsätzlich weder die Erfüllung noch Erfüllungssurrogate.

2. Ausgeschlossen sind auch diejenigen Schadenersatzansprüche, durch die ein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand eines abgeschlossenen Vertrages geltend gemacht wird, somit auch solche, die an die Stelle der Gewährleistung treten, also den an sich mit Gewährleistungsbehelfen zu liquidierenden Mangel vergüten. Daher ändert es auch nichts, dass im Werkvertragsrecht Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche in voller Konkurrenz nebeneinander bestehen können.

3. Der Risikoeinschluss nach Punkt 20. GA 40 erstreckt sich nur auf Art 7.10.3 AHVB 2015, berührt jedoch nicht die hier einschlägigen Risikoausschlüsse nach Art 7.1.1 AHVB 2015 (Gewährleistungsklausel) oder Art 7.1.3 AHVB 2015 (Erfüllungsklausel).

Die Klägerin ist bei der Beklagten betrieblich haftpflichtversichert. Auf den Versicherungsvertrag sind die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 2015), die Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflic...

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