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ZVers 1, Jänner 2026, Seite 28

Reiseversicherung: Defekt eines Hilfsmittels als „plötzlich auftretende akute Erkrankung“

Punkt IV.A.1.1., Punkt IV.A.2.1. lit b und Punkt III.6.1. lit a VB-RV

1. Eine Krankheit ist ein anomaler körperlicher oder geistiger Zustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt.

2. Hat ein Defekt eines in den Körper des Versicherungsnehmers integrierten Hilfsmittels körperliche Beeinträchtigungen zur Folge oder führt der Defekt zu einem Krankheitszustand, so liegt ausgehend vom Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers eine Krankheit vor (hier: PEG-Sonde).

Als Folge einer Krebsoperation im Jahr 2010 muss der Kläger über eine perkutane endoskopische Gastrostomie-Sonde (in der Folge: PEG-Sonde) ernährt werden. Am buchte er einen Flug von Wien nach Miami für den samt Rückflug am und beantragte eine Reiseversicherung bei der Beklagten. Weder fragte die Beklagte nach gesundheitlichen Einschränkungen oder medizinischen Heilbehelfen noch informierte sie der Kläger aus eigenem über seine PEG-Sonde. Aufgrund einer Fehlfunktion der PEG-Sonde konnte der Kläger am nicht mehr über diese versorgt werden und musste zur Behebung der Fehlfunktion stationär in einem Krankenhaus in den USA a...

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