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ZVers 1, Jänner 2026, Seite 15

Kostenersatz für außergerichtlich hinzugezogene Versicherungsvermittler nach § 1333 Abs 2 ABGB?

Zugleich eine Besprechung von

Jan Philipp Meyer und Alexander Figl

Der OGH hat sich unlängst mit der Frage beschäftigt, ob für die auf § 1333 Abs 2 ABGB gestützte Geltendmachung bestimmter Kosten eines Versicherungsvermittlers, die für die außergerichtliche Abwicklung im Schadensfall aufgewendet werden, der ordentliche Rechtsweg eröffnet ist, und mit Beschluss vom , 2 Ob 104/25w, diese Frage bejaht. Die Bedeutung dieser Entscheidung ist für die Versicherungsbranche nicht unerheblich, wenngleich sie die einschlägigen materiell-rechtlichen Fragestellungen ausklammert. Die Entscheidung gibt damit Anlass, die Ersatzfähigkeit der genannten Kosten von Versicherungsvermittlern im Kontext von § 1333 Abs 2 ABGB im Detail zu untersuchen. Dabei wird im gegenständlichen Beitrag gezeigt, dass die tatsächliche Ersatzfähigkeit derartiger Kosten nur in wenigen Fällen überhaupt denkbar ist. Grundvoraussetzung ist auch nach dem Beschluss des OGH, dass der Versicherer mit seiner Leistung in Verzug ist.

1. Anlassentscheidung

Dem einleitend angeführten Beschluss des OGH liegt ein vergleichsweise simpler Sachverhalt zugrunde: Nach einem Verkehrsunfall dürfte einer der Unfallbeteiligten (konkret: eine juristische Person) einen Berater in Versicherungsangelegenheiten (Versicherungsvermittler im Sinne des § 94 Z 76 GewO 1994)...

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