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Die (un)systematische Besteuerung inländischer Einkünfte - eine kritische Auseinandersetzung mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 5 EStG
Dieser Beitrag beleuchtet § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 5 EStG. Es wird aufgezeigt, in welchen Fällen anstelle des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 5 EStG der § 4 Abs. 1 EStG bzw. der § 23 Abs. 3 EStG zur Erreichung der gesetzgeberischen Intention, namentlich der Erfassung von Darlehensverbindlichkeiten und deren Wertveränderung als inländische Erträge, angewendet werden können. Im Ergebnis wird eine Umformulierung des Satzes 5 an die Methodik der Kostenträgerrechnung oder gar dessen Streichung empfohlen.
This article examines Section 49 Paragraph 1 Number 2 Letter f Sentence 5 of the Income Tax Act (EStG). It is shown in which cases Section 4 Paragraph 1 EStG respectively Section 23 Paragraph 3 EStG can be applied instead of Section 49 Paragraph 1 Number 2 Letter f Sentence 5 EStG in order to achieve the legislative intention, namely the recognition of loan liabilities and their change in value as domestic income. As a result, a reformulation of Sentence 5 to reflect the methodology of cost unit accounting or even its deletion is recommended.
I. Ausgangspunkt und Anlass des Beitrags
Um die Ratio des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f S. 5 EStG zu verstehen, ist zunächst seine Entstehungsgeschichte zu skizzieren. Ausgangspunkt ist ein Urteil des BFH. Die Klägerin und Revisionsbeklagte war eine luxemburgische Kapitalgesellschaft ...