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Betriebsstättenbegründung durch Subunternehmer
Wird ein Generalunternehmer in seinem Ansässigkeitsstaat mit Bahnbau- und Bahninstandsetzungsarbeiten beauftragt, verfügt er dabei grundsätzlich über Personal und Sachmittel (insbesondere Maschinen), um diese Aufträge durchzuführen, und bedient er sich zur Durchführung der Arbeiten regelmäßig auch ausländischer Subunternehmer, so stellt sich die Frage, ob der - neben anderen Subauftragnehmern - eingesetzte in Österreich ansässige Subunternehmer eine Betriebsstätte iSd Art 5 Abs 1 und Abs 3 eines Doppelbesteuerungsabkommens (nach Vorbild des OECD-MA) im Ansässigkeitsstaat des Generalunternehmers begründet.
Eine Betriebsstätte iSd Art 5 Abs 1 OECD-MA ist jede feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Die ortsbezogene Einrichtung fordert den Bestand einer festen Geschäftseinrichtung (örtliches Element), die dauerhafte Verfügungsmacht über diese (zeitliches Element) und die dortige Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens (funktionales Element). Bei der Beurteilung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, ist grundsätzlich eine subjektbezogene Betrachtung anzustellen (EAS 3404). Die Voraussetzungen müssen daher aus der P...