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Anregung zur Umsetzung des VwGH-Erkenntnisses zu Art IV UmgrStG
In einer Anfragebeantwortung vom hat das BMF wie folgt Stellung genommen:
Das Erkenntnis des , wurde am 4. 11. 2025 im RIS veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund ist nach Ansicht des BMF die im Erkenntnis dargelegte Rechtsansicht jedenfalls für ab dem 5. 11. 2025 abgeschlossene Zusammenschlussverträge maßgeblich. Aufgrund der jahrzehntelangen auch in den UmgrStR vertretenen – vom VwGH-Erkenntnis abweichenden – Rechtsansicht kann zum Schutz von Treu und Glauben und im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung allerdings davon ausgegangen werden, dass abseits des entschiedenen Einzelfalls die bisherige Verwaltungspraxis bei vor dem abgeschlossenen Zusammenschlussverträgen weiter angewendet wird.
Link zur vollständigen Anfrage: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---ESt-KSt/Anregung-zur-...