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SWK 34, 1. Dezember 2025, Seite 1420

LG München sieht eine Urheberrechtsverletzung bei lizenzloser Verwendung von Liedtexten durch KI

(SWK) – In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht München am , 42 O 14139/24, einen Rechtsstreit zwischen der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und OpenAI (dem Betreiber von ChatGPT) entschieden und festgestellt, dass OpenAI mit seinen KI-Sprachmodellen die Urheberrechte bekannter deutscher Künstler verletzt hat.

1. Sachverhalt

Konkret ging es um die Nutzung von neun bekannten deutschen Liedtexten durch OpenAI. Diese Texte waren zum Training des KI-Modells verwendet worden und wurden durch einfache Anfragen (Prompts) von Nutzern nahezu originalgetreu vom Chatbot ausgegeben.

Die GEMA wehrte sich nicht gegen die Nutzung als solche, sondern verlangte dafür Lizenzgebühren zugunsten der Urheber, da es sich bei der automatischen Nutzung von Liedtexten durch ChatGPT um eine unzulässige ...

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