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Regierungsvorlage zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz
(SWK) – Ende November wurde die Regierungsvorlage des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG; RV 300 BlgNR 28. GP) im Nationalrat eingebracht. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Die Regierungsvorlage dient der Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Österreich und erweitert sowie harmonisiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen. Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen und börsenotierte KMU dazu, künftig einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht zu veröffentlichen, der nunmehr verbindlichen, unionsweit geltenden Standards (den European Sustainability Reporting Standards – ESRS) unterliegt. Diese Berichterstattung muss, analog zur Finanzberichterstattung, durch einen unabhängigen Prüfer (Abschlussprüfer oder externer Prüfer) geprüft werden.
Zudem führt das Gesetz das Drittlandunternehmen-Bericht...