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RWK 11, 15. November 2025, Seite 416

Trilogverhandlungen zu Erleichterungen in der CSRD-Berichterstattung

Ab sollen die interinstitutionellen Trilogverhandlungen zu den im Rahmen des Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeit vorgeschlagenen Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD beginnen, nachdem am 13. 11. das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition beschlossen hat. Der Beschluss des Parlaments sieht die Einschränkung des Anwendungsbereichs der Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.750 Mitarbeitenden und Nettoumsatzerlösen von mehr als 450 Mio Euro vor. Damit geht das Parlament noch über die von der Europäischen Kommission und Europäischen Rat vorgeschlagenen Erleichterungen hinaus.

Bis Ende des Jahres soll eine Einigung über die geplanten Änderungen erzielt werden. Nach finaler Annahme durch die gesetzgebenden Organe und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union muss die Änderungsrichtlinie innerhalb von zwölf Monaten von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

Link zur Presseaussendung des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20251106IPR31296/parlament-unterstutzt-vereinfachung-der-berichts-und-sorgfaltspflichten

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