Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
CBAM - Wenn Klimaschutz nicht an den EU-Grenzen endet
Ab 2026 müssen EU-Importeure CO2-Ausgleichszahlungen leisten
Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) stellt - neben dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) - ein zentrales Instrument zur Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft dar. Er dehnt den CO2-Preis des Emissionshandelssystems auf Importe aus Nicht-EU-Staaten aus, indem für CO2-intensive Waren Ausgleichszahlungen erhoben werden. Somit sind das EU-EHS und der CBAM zwei Seiten einer Medaille. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft in Einklang zu bringen und so die Emissionsreduktionsziele des Green Deals von 50 % bis 2030 und Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 zu erreichen.
Um die erforderlichen Ausgleichszahlungen leisten zu können, müssen Importeure die Emissionen ermitteln, die bei der Herstellung der von CBAM erfassten Waren entstehen, und anschließend für jede Tonne importiertes CO2 ein entsprechendes CBAM-Zertifikat erwerben. Um Unternehmen und Behörden ausreichend Zeit zur Datenerhebung und zur Etablierung geeigneter Prozesse zu geben, startete der CBAM 2023 mit einer zweijährigen Übergangsphase. In dieser mussten betroffene Waren erfasst und die dabei angefall...