Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH: Auftreten im eigenen Namen nach außen, auf fremde Rechnung nach innen
Im Urteil vom , Xyrality GmbH, C-101/24, befasste sich der EuGH mit einem Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs (BFH), das im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt Hamburg-Alt und der Xyrality GmbH über die Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen, die sie in den Jahren 2012 bis 2014 auf elektronischem Weg erbracht hatte, an ihn gestellt wurde. Die in Deutschland ansässige Xyrality entwickelt Spiele-Apps für mobile Endgeräte. Für deren Vertrieb nutzt sie ua eine internetbasierte digitale Vertriebsplattform für Software (App Store), die bis zum von X, einem in Irland ansässigen Unternehmen, betrieben wurde. Endkunden, die mobile Endgeräte mit einem bestimmten Betriebssystem nutzten, konnten die Apps in den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Jahren kostenlos über den App Store herunterladen.
Durch den entgeltlichen Erwerb von Verbesserungen oder anderen Vorteilen (In-App-Käufe) konnte der Endkunde im Spiel, das er vorher heruntergeladen hatte, vorankommen oder andere Vorteile erlangen. Der Endkunde konnte die gewünschten Verbesserungen oder Vorteile in der Spiele-App von Xyrality auswählen und gegen Entgelt freischalten lassen. Die Abwicklung dieser ...