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EuGH zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Factoring
Bestätigung der bisherigen Judikatur
Mit seiner Entscheidung vom , Kosmiro, C-232/24, hat der EuGH weitere Aspekte der umsatzsteuerlichen Behandlung von Factoring geklärt und seine bisherige Judikatur bestätigt.
1. Factoring und seine umsatzsteuerliche Einordnung
1.1. Überblick
Factoring ist die Übertragung von Forderungen eines Unternehmens (Anschlusskunde oder Zedent) gegen Kunden (Debitor) vor Fälligkeit an eine Bank (Factor oder Zessionar). Aus Sicht des Zedenten ist Factoring eine Finanzierungsmöglichkeit, verbessert Liquidität und Bilanzbild und befreit vom Forderungsmanagement. In der Praxis gibt es verschiedene Ausprägungsformen, die sich insbesondere hinsichtlich des Ausmaßes an Dienstleistungen (iZm der Forderungseinziehung, zB Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Inkasso) und der Risikoübernahme unterscheiden. Beim echten Factoring werden die Forderungen inklusive des Risikos des Forderungsausfalls an den Factor übertragen, im Fall des unechten Factorings verbleibt das Ausfallrisiko beim Zedenten.
Aus umsatzsteuerlicher Perspektive ist insbesondere § 6 Abs 1 Z 8 lit c UStG relevant, der in Umsetzung des Art 135 Abs 1 lit d MwStSyst-RL die Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehun...