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SWK 31, 1. November 2025, Seite 1302

Abgabenänderungsgesetz 2025 in Begutachtung

Die wesentlichen Maßnahmen im Überblick

Felix Baumgartner

Das Bundesministerium für Finanzen versendete am einen Ministerialentwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2025 (AbgÄG 2025) samt Verordnungen zur Begutachtung. Die Begutachtungsfrist endet am .

Neben der Ausweitung der Tabaksteuer und des Tabakmonopols auf neuartige Alternativprodukte enthält der Entwurf des AbgÄG 2025 zahlreiche technische Maßnahmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung sowie Stärkung der Rechtssicherheit und Förderung der Steuergerechtigkeit. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Maßnahmen des Ministerialentwurfs punktuell dargestellt.

1. Änderungen im Bereich der Ertragsteuern

1.1. Gesetzliche Verankerung der für das Jahr 2026 inflationsangepassten Beträge (kalte Progression)

Die mit der Inflationsanpassungsverordnung 2026 um 1,7333 % (zwei Drittel der Inflationsrate von 2,6 %) erhöhten Beträge sollen im EStG gesetzlich verankert werden. Aufgrund der mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 beschlossenen Aussetzung des „letzten Drittels“ bis einschließlich 2028 werden die Beträge lediglich um zwei Drittel angepasst.

1.2. Regelung der Inanspruchnahme des steuerfreien Freiwilligenpauschales bei Bezug von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen im Spo...

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