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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Hitz/Schrenk

KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 28.04.2026

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 28.04.2026

Arbeiter - Autobusbetriebe - Einstufung (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Anrechnung Vordienstzeiten: ja

Deckelung der Anrechnung: ja

Ausbildung relevant für Einstufung: nein

Verfall bei Nichtvorlage von Nachweisen: -

Einstufung

Der Kollektivvertrag beinhaltet mehrere Beschäftigungsgruppen, die Einstufung hat aufgrund der (überwiegend) ausgeübten Tätigkeit bzw. des (überwiegend) verwendeten Fahrzeugs zu erfolgen. Es ist eine Vorrückung bei langer Betriebszugehörigkeit vorgesehen.

Vordienstzeiten

Frühere Tätigkeiten als Lenker von Omnibussen bei Arbeitgebern im In- und Ausland werden für Kraftfahrer und Berufskraftfahrer bis zu einem Höchstausmaß von zehn Jahren auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet, sofern es sich um Omnibusse (Klassen M2 und M3) handelt.

Für Dienstverhältnisse, die ab dem beginnen, ist der Nachweis dieser Vordienstzeiten spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses durch Vorlage entsprechender, erforderlichenfalls übersetzter, nachprüfbarer Dokumente zu erbringen.

Erfolgt kein fristgerechter Nachweis, findet keine verpflichtende Anrechnung statt.

Werden Vordienstzeiten angerechnet, sind diese im Dienstzettel oder Dienstvertrag zu vermerken, ebenso wie der fristgerechte Nachweis.

Für Dienstverhältnisse, die vor dem begonnen haben, konnte eine Anrechnung von Vordienstzeiten nur dann erfolgen, wenn sie spätestens bis zum beantragt und entsprechend nachgewiesen wurden. Ist dieser Zeitraum ungenutzt verstrichen, kam es zu keiner Anrechnung, und diese kann auch nicht mehr zu einem späteren Zeitpunkt gefordert werden.

Mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem der Nachweis erbracht wird, ist der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der rechtzeitig nachgewiesenen Vordienstzeiten entsprechend in die Lohntafel einzustufen.

Ausbildung

Der Kollektivvertrag unterscheidet in der Lohntafel zwischen Kraftfahrern und Berufskraftfahrern mit bestandener Lehrabschlussprüfung.

Sonderfragen

In Fällen unverschuldeter Versäumnis zur Erbringung des Nachweises von Vordienstzeiten - etwa bei laufender Klage auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses - bleibt der Anspruch auf Anrechnung grundsätzlich gewahrt.

Praxisbeispiel

Ein Arbeitnehmer war über 12 Jahre hinweg durchgehend bei drei verschiedenen Verkehrsunternehmen im EU-Ausland als Lenker eines Reisebusses (Omnibus) mit mehr als neun Sitzplätzen tätig. Mit tritt er in ein österreichisches Autobusunternehmen ein und reicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach Arbeitsantritt sämtliche relevanten Dienstzeugnisse (übersetzt und im Original) ein.

Da es sich um nachweisbare Vordienstzeiten als Lenker von Omnibussen handelt, sind diese Zeiten im Höchstausmaß von zehn Jahren anzurechnen. Die Anrechnung wird im Dienstzettel vermerkt; der Arbeitnehmer wird entsprechend höher in der Lohntafel eingestuft.

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