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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. ABC der Einzelfälle zu Betriebsstätten

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Agent. Der Begriff des Agenten ist weder im Abkommensrecht noch im innerstaatlichen Steuerrecht eigenständig definiert. Im englischsprachigen Raum wird unter dem „agent“ ein Vertreter verstanden, d.h. eine Person die im Außenverhältnis im fremden oder eigenen Namen mit Wirkung für den Prinzipal Verträge schließen kann. Nach dem deutschen Verständnis beschreibt der Begriff des Agenten lediglich das Innenverhältnis mit dem Geschäftsherrn, das in Form eines Dauerschuldverhältnisses über eine lose — ggf. wiederkehrende Beziehung — hinausgeht. Typischerweise wird der Ausdruck des „Agenten“ im Steuerrecht daher für Geschäftsbesorger verwendet, die Geschäfte, insbesondere Vorbereitungs- oder Hilfsleistungen, z.B. Ver S. 360 mittlungs- oder Maklertätigkeiten im eigenen Namen und für eigene Rechnung erbringen. Versteht man den Begriff im beschriebenen Sinn, erfüllen „Agenten“ bei dauerhafter Tätigkeit im Auftrag eines anderen wegen ihrer Weisungsgebundenheit im Innenverhältnis zwar die Voraussetzungen des § 13 AO. Für einen Vertreter i.S.d. Art. 5 Abs. 5 bzw. 6 fehlt es...

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