Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
18
Art. 3 Abs. 1 DE-VG. Art. 3 Abs. 1 DE-VG entspricht im Wesentlichen Art. 3 Abs. 1 OECD-MA 2017, allerdings mit den Ausnahmen, dass Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 DE-VG den Begriff „Vertragsstaat“ und Art. 3 Abs. 1 Buchst. i OECD-MA 2017 den Begriff „anerkannter Pensionsfonds“ definiert.
19
Art. 3 Abs. 2 DE-VG. Art. 3 Abs. 2 DE-VG entspricht Art. 3 Abs. 2 OECD-MA 2017.