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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

Q. Art. 13 TIEA-MA

Artikel 13Verständigungsverfahren


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Multilaterale Fassung:
(1) Die zuständigen Behörden werden sich bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien bezüglich der Durchführung oder Auslegung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln.
Bilaterale Fassung:
(1) Die zuständigen Behörden werden sich bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die zwischen ihnen bezüglich der Durchführung oder Auslegung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln.
(2) Über die in Absatz 1 bezeichneten Verständigungen hinaus können sich die zuständigen Behörden der Vertragsparteien verständigen
  • a)auf die für die Artikel 5 und 6 anzuwendenden Verfahren,
  • b)auf die Sprache, die bei Auskunftsersuchen und deren Beantwortung verwendet wird.
(2) Über die in Absatz 1 bezeichneten Verständigungen hinaus können sich die zuständigen Behörden der Vertragsparteien auf die für die Artikel 5 und 6 anzuwendenden Verfahren verständigen

S. 2072

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