Schönfeld/Ditz
Doppelbesteuerungsabkommen
Kommentar
3. Aufl. 2025
Print-ISBN: 978-3-504-23111-8
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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)
Q. Art. 13 TIEA-MA
Artikel 13Verständigungsverfahren
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Multilaterale Fassung: (1) Die zuständigen Behörden werden sich bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien bezüglich der Durchführung oder Auslegung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln. |
Bilaterale Fassung: (1) Die zuständigen Behörden werden sich bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die zwischen ihnen bezüglich der Durchführung oder Auslegung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln. |
(2) Über die in Absatz 1 bezeichneten Verständigungen hinaus können sich die
zuständigen Behörden der Vertragsparteien verständigen
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(2) Über die in Absatz 1 bezeichneten Verständigungen hinaus können sich die
zuständigen Behörden der Vertragsparteien auf die für die Artikel 5 und 6 anzuwendenden
Verfahren verständigen
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S. 2072
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