Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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VI. Art. 7 Abs. 5 und 6 TIEA-MA
72
Strittige Forderung. Die Ablehnung eines Auskunftsersuchens kann nicht damit begründet werden, dass die zugrunde liegende Steuerforderung strittig sei.
73
Diskriminierung. Die Ablehnung eines Auskunftsersuchens ist auch dann möglich, wenn die der ersuchenden Vertragspartei zur Verfügung gestellten Informationen von dieser in der Weise benutzt würden, Staatsangehörige des ersuchten Staats im Verhältnis zu eigenen Staatsangehörigen zu benachteiligen (TIEA-MK Rz. 93).