Schönfeld/Ditz
Doppelbesteuerungsabkommen
Kommentar
3. Aufl. 2025
Print-ISBN: 978-3-504-23111-8
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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)
J. Art. 6 TIEA-MA
Artikel 6Steuerprüfungen im Ausland
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Multilaterale Fassung: (1) 1Eine Vertragspartei kann Vertretern der zuständigen Behörde einer anderen Vertragspartei die Einreise in ihr Gebiet zur Befragung natürlicher Personen und Prüfung von Unterlagen mit schriftlicher Einwilligung der betroffenen Personen gestatten. 2Die zuständige Behörde der anderen Vertragspartei unterrichtet die zuständige Behörde der erstgenannten Vertragspartei über Zeitpunkt und Ort des geplanten Treffens mit den betroffenen natürlichen Personen. (2) Auf Ersuchen der zuständigen Behörde einer Vertragspartei kann die zuständige Behörde einer anderen Vertragspartei gestatten, dass Vertreter der zuständigen Behörde der erstgenannten Vertragspartei während des relevanten Teils einer Steuerprüfung im Gebiet der ersuchten Vertragspartei anwesend sind. |
Bilaterale Fassung: (1) 1Eine Vertragspartei kann Vertretern der zuständigen Behörde der anderen Vertragspartei die Einreise in ihr Gebiet zur Befragung natürlicher Personen und Prüfung von Unte... |