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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. § 13 Abs. 1, 2 und 3 EUAHiG

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Zustellungsersuchen. Das zentrale Verbindungsbüro beantragt auf Ersuchen der Finanzbehörde bei einem anderen EU-Mitgliedstaat die Zustellung aller Dokumente und Entscheidungen, die mit einer Steuer nach § 1 zusammenhängen. Der andere EU-Mitgliedstaat wird dann nach seinen eigenen rechtlichen Vorschriften die Zustellung bewirken. Teilweise schreiben die Rechtsordnungen von EU-Mitgliedstaaten vor, dass Entscheidungen und Verfügungen, die den Steuerpflichtigen selbst betreffen, diesem zugestellt werden müssen, um wirksam zu werden. Die Zustellung ist zulässig, wenn die Finanzbehörde nicht in der Lage ist, die Zustellung nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes im anderen EU-Mitgliedstaat vorzunehmen, oder die Zustellung mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten verbunden wäre. Das Ersuchen erfolgt auf einem Standardformblatt (§ 17, siehe Rz. 83 f.), dessen Inhalt sich nach Art. 20 Abs. 3 EU-Amtshilferichtlinie richtet. In dem Zustellungsersuchen der Finanzbehörde sind der Gegenstand des zuzustellenden Dokuments oder der zuzustellenden Entschei...

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