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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

100

Altes DBA von 1959. Im alten DBA-Niederlande war die Vollstreckungsamtshilfe nicht geregelt. Art. 23 DBA-Niederlande regelte lediglich den Informationsaustausch.

101

DBA-Niederlande 2012 . Deutschland hat mit den Niederlanden am ein neues DBA abgeschlossen. Die Vollstreckungshilfe in dem neuen DBA mit den Niederlanden ist in Art. 28 DBA-Niederlande geregelt, der Art. 27 OECD-MA entspricht.

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