Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
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Keine Klausel für die Beitreibungshilfe im DBA mit Italien. In dem DBA-Italien wurde eine Klausel für die Beitreibungshilfe nicht aufgenommen. Im bilateralen Verhältnis zu Italien gilt auch heute noch das Amts- und Rechtshilfeabkommen von 1938.