Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

164

Erweiterte Zweckbestimmung. Art. 27 DBA-Schweiz entspricht Art. 26 OECD-MA. In Art. 27 Abs. 2 DBA-Schweiz wurde eine Erweiterung der Zweckbestimmung der erhaltenen Informationen aufgenommen. So können die Informationen für andere als steuerliche Zwecke verwendet werden, wenn die Verwendung der Informationen nach dem Recht beider Staaten zulässig ist und die zuständige Behörde des übermittelnden Staats dieser anderen Verwendung zugestimmt hat. Dies entspricht der vom Rat der OECD am gebilligten Fassung des Art. 26 Abs. 2 OECD-MA. Üblicherweise handelt es sich dabei um die Verwendung der erhaltenen Informationen für Zwecke der Korruptionsbekämpfung und Geldwäschebekämpfung.

165

Wirkung der Protokollbestimmungen. Die Protokollbestimmungen in Ziff. 3 regeln praktische Details des steuerlichen Informationsaustauschs. Sie entsprechen inhaltlich den Voraussetzungen des steuerlichen Informationsaustauschs, wie sie auch in Art. 26 OECD-MA vom Grundsatz her geregelt sind. In einer Verständigungsvereinbarung haben Deutschland und die Schweiz sich darauf geeinigt, dass die V...

Daten werden geladen...