Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
97
Anwendung des OECD-Standards. Belgien hatte gegen die Anwendung des Art. 26 Abs. 5 OECD-MA (Bankinformationen müssen erteilt werden) ursprünglich einen Vorbehalt eingelegt. Aufgrund des wachsenden internationalen Drucks zu einem effektiven und transparenten Informationsaustausch hat Belgien diesen Vorbehalt im März 2009 zurückgenommen und den OECD-Standard anerkannt.
98
Änderungsprotokoll. In dem Änderungsprotokoll v. wurde Art. 26 OECD-MA vollumfänglich in das DBA-Belgien aufgenommen. Es entspricht in allen Regelungen den Vorgaben des OECD-Standards gem. Art. 26 OECD-MA. Darüber hinaus wurden in Art. 26 DBA-Belgien durch das Änderungsprotokoll einige zusätzliche Regelungen aufgenommen, die in den folgenden Rz. erläutert werden.
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Zweckerweiterung. Über die in Art. 26 Abs. 2 DBA-Belgien geregelten Zwecke hinaus können die übermittelten Informationen für andere Zwecke verwendet werden, wenn sie nach dem Recht beider Staaten für diese anderen Zwecke verwendet werden können und die zuständige Behörde des übermittelnden Staats dieser Verwendung zugestimmt hat. Ohne ...