Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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5. Hierarchie der Rechtsgrundlagen
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Vielfältige Rechtsgrundlagen. Die Vielzahl der möglichen Rechtsgrundlagen erschwert bisweilen das Auffinden der richtigen völkerrechtlichen bzw. europarechtlichen Rechtsgrundlage für den zwischenstaatlichen Informationsaustausch. Deutschland kann im Verhältnis zu einem anderen Staat ein bilaterales DBA, ein reines Informationsabkommen oder auch eine europarechtliche Rechtsgrundlage für den zwischenstaatlichen Informationsaustausch haben. Ist der Regelungsgehalt aller Vorschriften gleich, dann können die verschiedenen Rechtsgrundlagen nebeneinander gleichwertig herangezogen werden. Innerhalb der EU sind auf jeden Fall die Vorgaben der EU-Amtshilferichtlinie und des EUAHiG zu beachten. Schränkt ein bilateraler Vertrag die Möglichkeiten der Amtshilferichtlinie ein, so tritt das bilaterale Abkommen zurück. Dies erklärt sich daraus, dass für EU-Staaten das Unionsrecht Vorrang vor dem nationalen Recht hat und auch eine bilaterale Übereinkunft zwischen zwei EU-Staaten in nationales Recht transformiert werden muss. Das Unionsrecht überlagert demnach einschr...