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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Multilaterale und sonstige Abkommen

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OECD/Europaratskonvention (Multilaterales Übereinkommen). Das multilaterale Übereinkommen wurde 1987 vom Ministerrat des Europarats verabschiedet und ist am in Kraft getreten. Deutschland hat das Multilaterale Übereinkommen am unterzeichnet. Es gilt für Steuern aller Art, Sozialversicherungspflichtbeiträge und enthält Regelungen über den Informationsaustausch, simultane Betriebsprüfungen, die Amtshilfe bei der Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken sowie Regelungen zur Beitreibung von entsprechenden Forderungen. Der Vorteil des Multilateralen Übereinkommens ist, dass dessen Unterzeichnung die Rechtsgrundlage für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch mit allen Unterzeichnerstaaten schafft. Die Aushandlung von bilateralen Abkommen ist zeitaufwendiger und erfordert mehr Ressourcen. Die G20 haben bei ihrem Treffen im April 2009 ebenfalls gefordert, dass insbesondere für Entwicklungsländer ein multilaterales Werkzeug geschaffen wird, das auf einfache Art und Weise die Basis für den internationalen Informat...

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