Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Geschichtliche Entwicklung des Informationsaustauschs bis 1945
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Abkommensentwicklung. Erste Abkommen über die Amtshilfe in Steuerangelegenheiten gab es bereits 1843/1845, die Belgien mit Frankreich, den Niederlanden und mit Luxemburg abgeschlossen hatte. Auch innerhalb Deutschlands gab es erste Abkommen bereits im 19. Jahrhundert. Ab 1919 war es der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats gem. § 7 der RAO erlaubt, Vorschriften über die Gewährung von Rechtshilfe an ausländische Steuerbehörden im Verordnungsweg zu erlassen. Die meisten Vereinbarungen im Bereich des internationalen Steuerrechts wurden aber in der Form von Staatsverträgen abgeschlossen. Bis 1945 gab es Abkommen mit der Tschechoslowakei, Polen, Österreich, Ungarn, der UdSSR, Italien, Dänemark, Schweden, Frankreich, Griechenland, Jugoslawien, Rumänien, Finnland, Norwegen, Großbritannien, Belgien, Niederlande, USA und der Schweiz. Das Abkommen über die Amts- und Rechtshilfe mit Italien von 1938 ist auch heute noch gültig, wird aber im Wesentlichen in seinen materiell rechtlichen Wirkungen von neueren Regelu...