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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Japan als Ansässigkeitsstaat

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Art. 22 Abs. 1 DBA-Japan 2015. Japan als Ansässigkeitsstaat vermeidet für sämtliche Einkünfte, die in Deutschland nach einer Verteilungsnorm mit offener Rechtsfolge besteuert werden können, die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der unmittelbar oder im Abzugsweg zu zahlender deutscher Steuer auf die japanische Steuer.

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