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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

88

Art. 2 Abs. 1 DBA-Luxemburg. Art. 2 Abs. 1 DBA-Luxemburg entspricht im Wesentlichen Art. 2 Abs. 1 OECD-MA. Anders als im OECD-MA sind in Art. 2 Abs. 1 DBA-Luxemburg die Länder der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich als taugliche Steuergläubiger aufgeführt.

89

Art. 2 Abs. 2 DBA-Luxemburg. Art. 2 Abs. 2 DBA-Luxemburg entspricht Art. 2 Abs. 2 OECD-MA.

90

Art. 2 Abs. 3 DBA-Luxemburg. Art. 2 Abs. 3 DBA-Luxemburg enthält entsprechend Art. 2 Abs. 3 OECD-MA eine Aufzählung der Steuern, für die das Abkommen insbesondere gelten soll. Das DBA-Luxemburg enthält hier lediglich eine sprachliche Ergänzung indem auf die „zurzeit bestehenden Steuern“ abgestellt wird. Für das Großherzogtum Luxemburg sind genannt: die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und die Vermögensteuer jeweils einschließlich darauf entfallender Zuschläge. Für die Bundesrepublik Deutschland sind genannt: die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und die Vermögensteuer jeweils einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge.

91

Art. 2 Abs. 4 DBA-Luxemburg. Art. 2 A...

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