Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Übertragung von Wirtschaftsgütern auf eine Betriebsstätte
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Gestaltungsmissbrauch. Wird eine Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat durch Anwendung der Freistellungsmethode vermieden, kann es zu einem Gestaltungsmissbrauch kommen, wenn Unternehmen eines Vertragsstaats Vermögenswerte wie z.B. Beteiligungen, Darlehensforderungen oder immaterielle Wirtschaftsgüter auf eine im anderen Vertragsstaat gelegene Betriebsstätte übertragen, um dadurch steuerliche Vorteile (etwa in Form einer niedrigeren Besteuerung) zu erlangen. Um solche Gestaltungen zu verhindern, sieht Art. 21 Rz. 6 OECD-MK zwei Maßnahmen vor:
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Qualifikation als Scheingeschäft. Art. 21 Rz. 6 OECD-MK schlägt vor, unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus Sicht des Ansässigkeitsstaats als Scheingeschäft zu qualifizieren. In diesem Fall wären die Vermögenswerte als nicht zu der Betriebsstätte gehörend anzusehen. Dabei kann insbesondere gefordert werden, dass die Zugehörigkeit von Rechten und Vermögenswerten nicht nur in der bilanziellen Erfassung auf Ebene der Betriebsstätte zum Ausdruck kommt. ...