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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Betriebsstättenvorbehalt (Abs. 2)

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Einfügung im Jahr 1977. Der Art. 21 Abs. 2 wurde erst in die Fassung des OECD-MA 1977 aufgenommen. Der Art. 21 Abs. 2 OECD-MA 1977 stimmt mit den Fassungen 1992 sowie ab 2000 wörtlich überein. Art. 14 a.F. S. 1358 (selbstständige Arbeit) wurde mit dem Update 2000 in Art. 7 überführt. Damit unterscheidet Art. 21 Abs. 2 nicht mehr zwischen einer Betriebsstätte und einer festen Einrichtung. Darüber hinaus wird nicht mehr zwischen der Ausübung einer gewerblichen und einer selbstständigen Tätigkeit differenziert. Vielmehr wird im OECD-MA einheitlich auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit abgestellt (vgl. Art. 7 (2008) Rz. 51 ff. und Art. 14 a.F. Rz. 11, 14).

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