Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

248

Luxemburg als Wohnsitzstaat. Das DBA-Luxemburg sieht für diesen Fall die Anwendung der Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. a DBA-Luxemburg vor.

249

Deutschland als Wohnsitzstaat. Deutschland wendet auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, für welche Luxemburg das Besteuerungsrecht zugewiesen wird, als Wohnsitzstaat grundsätzlich die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. a DBA-Luxemburg an. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 DBA-Luxemburg enthält eine Subject-to-Tax-Klausel. Das heißt, die Einkünfte werden nur freigestellt, wenn sie tatsächlich in Luxemburg besteuert werden. Für den Fall der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist gem. Art. 14 Abs. 3 DBA-Luxemburg nach Art. 22 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. dd DBA-Luxemburg die Anrechnungsmethode anzuwenden.

Daten werden geladen...