Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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4. Art. 15a DBA-Schweiz
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Nichtrückkehrtage. Anders als die vorhergehenden DBA enthält Art. 15a DBA-Schweiz eine eigenständige abkommensrechtliche Grenze der Nichtrückkehrtage, für die zunächst durch das Protokoll zu Art. 15a des DBA v. (BStBl. I 1993, 929), welches durch das Zustimmungsgesetz zum DBA erfasst wurde, bestimmte Auslegungsfragen geklärt worden waren und das vom BFH in ständiger Rechtsprechung als verbindliche abkommensrechtliche Auslegungsvorgabe eingestuft wird. Die Grundsätze des bindenden Protokolls v. und des nicht bindenden BMF-Einführungsschreibens v. (BStBl. I 1994, 683) zu Art. 15a DBA-Schweiz wurden auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 AO durch eine Rechtsverordnung i.V.m. Art. 15a Abs. 4 DBA-Schweiz mit Wirkung ab dem (sog. KonsVerCHEV) ersetzt. Aufgrund der höheren deutschen Steuerbelastung ist ein in der Schweiz tätiger deutscher Auspendler regelmäßig daran interessiert, die Grenzgängereigenschaft zu verlieren und in der Schweiz als Staat der Arbeitsausübung besteuert zu werden. Sowohl für die objektive Zahl der Übernachtungen in der Sc...