Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Zuordnungskriterien bei Personengesellschaften
a) Gemeinschaftsvermögen
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Zuordnung von Vermögenswerten. Den Gesellschaftern einer Personengesellschaft werden durch die Beteiligung die Betriebsstätten der Personengesellschaft vermittelt. Nach der Rspr. des BFH reicht die zivilrechtliche Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Gesamthandsvermögen (Gemeinschaftsvermögen) nicht aus, um eine abkommensrechtliche Zuordnung zu begründen. Der BFH stellt für die Zuordnung auf einen tatsächlich-funktionalen Zusammenhang mit der in der Personengesellschaft (Betriebsstätte) ausgeübten gewerblichen Tätigkeit ab. Im Grundsatz unterscheiden sich die Zuordnungsmaßstäbe nicht von den allgemeinen Grundsätzen. Zentrale Bedeutung hat die Zuordnung von Kapitalbeteiligungen zu Holding-Personengesellschaften und deren geschäftsleitender Holding Betriebsstätte. Der BFH hat im Beschl. v. offen gelassen, ob Kapitalbeteiligungen einer Personengesellschaft funktional zugeordnet werden können, „wenn ihr neben dem Stammhaus bestimmte geschäftsleitende Holdingfunktionen über die ande...