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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Gewinn

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Begriffsdefinition. Der Begriff „Gewinn“ ist abkommensrechtlich nicht definiert. Zweifelsohne umfasst der Begriff „Gewinn“ sowohl positive als auch negative Einkünfte (Veräußerungsverluste). Für die nähere Bestimmung der Gewinnermittlung wird auf das innerstaatliche Recht des Anwenderstaats zurückgegriffen (vgl. Art. 3 Abs. 2). Da die Veräußerung nicht nur die entgeltliche Übertragung erfasst, sondern jedwede Form der Realisierung stiller Reserven in einem Vermögenswert, bestimmt sich der Gewinn nach dem jeweiligen Realisationstatbestand (z.B. Differenz zwischen dem gemeinen Wert und den fortgeführten Anschaffungskosten bei der Entstrickung nach § 12 Abs. 1 KStG). Auch die Gewinnermittlung richtet sich nach dem innerstaatlichen Recht des Anwenderstaats. Der Rückgriff auf das nationale Steuerrecht kann dazu führen, dass die Veräußerungsgewinne in den beiden Vertragsstaaten in unterschiedlicher Höhe ermittelt werden.

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Währungsgewinne oder -verluste. Bei Schwankungen der Wechselkurse zwischen den Währungen der Vertragsstaaten kann es zu Währungsgewinnen oder -verlusten kommen. Der OE...

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