Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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I. Regelungszweck
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Angemessene Regelung des Konkurrenzverhältnisses zu Art. 7. Abkommensrechtlich besteht die Möglichkeit eines Konkurrenzverhältnisses zwischen Art. 12 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1. Eine solche Konkurrenz besteht, wenn Vergütungen vorliegen, die Lizenzgebühren i.S.d. Art. 12 Abs. 2 darstellen, die aber gleichzeitig auch zu den Unternehmensgewinnen i.S.d. Art. 7 Abs. 1 gehören. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Lizenzgebühren auf einem Lizenzgegenstand beruhen, der zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehört. Dieses Konkurrenzverhältnis wird durch Art. 7 Abs. 1 grundsätzlich dahingehend gelöst, dass Art. 12 Abs. 1 als speziellere Verteilungsnorm in diesen Konstellationen Vorrang hat (s. hierzu Art. 7 (2008) Rz. 246 und Art. 7 (2017) Rz. 59). Etwas anderes gilt indes nach Art. 12 Abs. 3, wenn die Person, die die Lizenzgebühren erzielt, eine Betriebsstätte im Quellenstaat der Lizenzgebühren unterhält. Dann nämlich wird das Konkurrenzverhältnis zwischen Art. 12 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 über den sog. Betriebsstättenvorbehalt gelöst. Der Betriebsstättenvorbeh...