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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

229

Quellensteuersatz 0 %/Ausnahmen. Abweichend von Art. 11 Abs. 2 OECD-MA schließt Art. 11 Abs. 1 des DBA-USA grundsätzlich jegliches Besteuerungsrecht des Quellenstaats aus. Eine grundsätzliche Ausnahme hiervon besteht lediglich im Betriebsstättenvorbehalt, der inhaltlich Art. 11 Abs. 4 OECD-MA entspricht. Eine gegenständliche Ausnahme gilt nach Art. 11 Abs. 6 DBA-USA (eingefügt durch Protokoll 2006). Danach dürfen bei Verbriefungen (ABS) von US-Hypotheken bestimmte Zinsanteile aus entsprechenden Anleihen ohne abkommensrechtliche Begrenzung von den USA besteuert werden. Weitere Ausnahmen ergeben sich in Spezialfällen, insbesondere bei Hybriden, aus den nachfolgend erörterten Missbrauchsbekämpfungsregelungen.

230

Zinsen aus typisch stillen Beteiligungen, partiarischen Darlehen, Gewinnobligationen und Ausschüttungen aus Investmentvermögen sind für Zwecke der Abkommensanwendung durch Deutschland als Dividenden definiert. Für die Zwecke der Besteuerung in Deutschland sind nach Art. 10 Abs. 5 DBA-USA die o.g. Vergütungen von der Dividendendefinition umfasst. ...

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