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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

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Frankreich als Wohnsitzstaat. Da das DBA-Frankreich grundsätzlich komplette Quellensteuerfreiheit von Zinszahlungen anordnet, ergibt sich die Notwendigkeit zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nur im Falle ausnahmsweiser Quellensteuererhebung aufgrund der Einbeziehung bestimmter hybrider Instrumente in den Dividendenartikel (s. Rz. 113, 114). Frankreich als Wohnsitzstaat vermeidet eine Doppelbesteuerung von grenzüberschreitenden Zahlungen in diesen Fällen nach Art. 20 Abs. 2 Buchst. a DBA-Frankreich durch Anwendung der Anrechnungsmethode. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen, der auf die aus Deutschland bezogenen Einkünfte entfällt. Da die Anrechnungsmethode ausnahmslos angeordnet ist, gilt sie auch in den Sonderfällen des unbeschränkten deutschen Quellenbesteuerungsrechts für Hybride (s. Rz. 114) und/oder wenn aus französischer Sicht Dividenden statt Zinsen angenommen werden.

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Deutschland als Wohnsitzstaat. Da das DBA grundsätzlich komplette Quellensteuerfrei...

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