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Das Tatbestandsmerkmal der Nichtberücksichtigung des § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG im Praxiskontext grenzüberschreitender Dreiecksfälle
Das Tatbestandsmerkmal der Nichtberücksichtigung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 5 Halbs. 1 KStG steht im Zentrum zahlreicher Auslegungsfragen - insbesondere bei verdeckten Gewinnausschüttungen in Dreiecksfällen mit grenzüberschreitendem Bezug. Die Bestimmung seines dogmatischen Gehalts gestaltet sich bereits im innerstaatlichen Kontext schwierig; bei internationalen Sachverhalten verschärfen ausländische steuerliche Bewertungen die Komplexität zusätzlich. Ziel dieses Beitrags ist es, die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Nichtberücksichtigung systematisch zu analysieren und dogmatisch einzuordnen - sowohl im innerstaatlichen als auch im grenzüberschreitenden Dreieckssachverhalt. Im Zentrum stehen die Fragen, ob und inwieweit unterschiedliche steuerliche Bewertungen im Ausland Rückwirkungen auf die Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG im Inland entfalten und welche Folgerungen sich daraus für § 10 Abs. 3 AStG ergeben.
The criterion of „non-consideration“ within the meaning of sec. 8 para. 3 sentence 5 of the German Corporate Income Tax Act lies at the heart of numerous interpretive issues - particularly in cases involving hidden profit distributions within triangular cross-border situations. Even wi...