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Entsendung nach Asien, in die EU und in die USA
• Entsendung nach Asien, in die EU und in die USA (§ 3 Abs. 2 lit. d ASVG, VO [EWG] 1408/71)
www.lvaktuell.at, News vom 28. 1. 2004: .
Dieses Urteil ist deswegen interessant, weil aus ihm die Entsende-Begriffe der verschiedenen Rechtsquellen abgeleitet werden können. Auszug:
Entsendung nach dem ASVG: Es muss von vornherein klar sein, dass die Beschäftigung im Ausland nur für eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten vorübergehenden Zweck gedacht ist. Wenn eine dauernde Beschäftigung im Ausland (auf unbestimmte Zeit) beabsichtigt ist, scheidet der Arbeitnehmer schon mit dem Antritt dieser Beschäftigung aus dem Geltungsbereich des ASVG aus.
Entsendung im EU-Raum: Während der Dauer der Entsendung muss eine arbeitsrechtliche Bindung zum entsendenden Arbeitgeber aufrecht bleiben. Das entsendende Unternehmen muss außerdem im Entsendestaat gewöhnlich eine nennenswerte Geschäftstätigkeit ausüben. Dass der Arbeitnehmer von vornherein ausschließlich für eine Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat eingestellt wird, schadet dem Entsende-Tatbestand nicht. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers ist ebenfalls irrelevant.