Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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H. Kostenumlagen
507
Die Ausführungen zu Kostenumlagen bzw. dem ursprünglich verwendeten Begriff des Umlagevertrages stellen inhaltlich wohl den vorläufigen Höhepunkt einer lang andauernden Entwicklung zu diesem Thema innerhalb der Finanzverwaltung dar. So wurde die steuerliche Behandlung von Kostenumlagen erstmals in den Verwaltungsgrundsätzen 1983 in Ziff. 7 ausführlich behandelt, bevor das Kapitel mit ausgegliedert und entsprechend überarbeitet wurde. Nach Veröffentlichung der BEPS Aktionspunkte 8-10, die u.a. zu einer Neufassung des Kap. VIII OECD-Leitlinien 2022 mit dem Ziel, Kostenumlagevereinbarungen angemessen zu analysieren und im Einklang mit der Wertschöpfung zu allokieren, geführt hatte, war die Aufhebung des bestehenden BMF-Schreibens unter Verweis auf Kap. VIII OECD-Leitlinien 2022 durch das der erste Schritt der Finanzverwaltung, die Grundsätze der OECD-Leitlinien ohne ausführliche eigene Kommentierung direkt anzuwenden. Insofern stellen die vorliegenden Ausführungen und die uneingeschränkte Bindung der Finanzverwaltung an die OECD-Leitlinien den vorläufigen Abschluss dieser Entwicklung dar.
S. 151
Zu Rn. 3....