Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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1. Gesetzliche nachträgliche Preisanpassung - § 1 Abs. 3 Satz 11 AStG
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Kommt es bei dem Konzernunternehmen, auf das eine Funktion verlagert worden ist, zu erheblichen Abweichungen zwischen den prognostizierten und den tatsächlich erzielten Gewinnen, die sich zu Lasten des deutschen Fiskus auswirken, ist aufgrund der ab 2008 geltenden neuen deutschen Gesetzeslage zu vermuten, dass bei Geschäftsabschluss bzgl. der übertragenen immateriellen Wirtschaftsgüter so hohe Bewertungsunsicherheiten bestanden, dass fremde Dritte eine Preisanpassungsklausel vereinbart hätten. Wurden wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile ohne eine solche Klausel übertragen, ist die Besteuerung ab 2008 so durchzuführen, als wenn eine 10 Jahre lang wirkende Preisanpassungsklausel vereinbart worden wäre (s. § 1 Abs. 3 Satz 11 und 12 AStG).
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Diese gesetzliche Fiktion einer Preisanpassungsklausel ist in der Literatur zu Recht mit gewichtigen Argumenten heftig kritisiert worden.
a) Zum einen bestehen Bedenken, weil solche Klauseln normalerweise wegen der Informationsasymmetrie zwischen Verkäufer und Käufer einseitig ausschließlich zum Schutz des Käufers gegen Überbewertungen abgeschlosse...