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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

4. § 7 Abs. 4 FVerlV

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§ 7 Abs. 4 FVerlV beschäftigt sich mit dem Gewinnpotenzial des übernehmenden Unternehmens als zweiter Komponente für die Bestimmung des Einigungsbereichs (vgl. hierzu bereits Anm. 131 ff. und zu Standort- und Synergieeffekten Anm. 141). Auch hier, wie schon in § 7 Abs. 1 FVerlV, sind die tatsächlich bestehenden Handlungsmöglichkeiten des übernehmenden Unternehmens zu berücksichtigen, allerdings ohne in die unternehmerische Dispositionsbefugnis einzugreifen.

Die Verordnungsbegründung stellt für das Gewinnpotenzial des übernehmenden Unternehmens zu Recht nochmals klar (vgl. auch Anm. 140), dass das Unternehmen einen Mindestgewinn beanspruchen kann, den es nicht zur Disposition stellt. Dies bedeutet, dass ein sog. Tätigkeitsgewinn, der bei Ausübung einer bestimmten Funktion als Routinegewinn erzielt wird, nicht in das Gewinnpotenzial zur Ermittlung des Einigungsbereichs einfließt. Nur der echte unternehmerische Gewinn als Mehr zum Routinegewinn darf für die Berechnung des Gewinnpotentials berücksichtigt werden und damit Grundlage zur Ermittlung des Höchstpreises sein.

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