Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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f) Einzelbewertung nach § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG
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§ 2 Abs. 1 Satz 3 FVerlV bezieht sich auf die erste der drei eigenständig zu prüfenden Öffnungsklauseln in § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG (vgl. Tz. 2.2.3, Rn. 69 VerwGr.FVerl). Diese erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen, die Einzelbewertung (s. auch Anm. 79-81) der Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen, die im Rahmen einer Funktionsverlagerung übergegangen sind. Satz 3 bildet damit den Abschluss in dem Regelungs-Trias von § 2 Abs. 1 der Verordnung (dazu aber Anm. 104 ff.).
Zunächst soll nach den Vorstellungen des Verordnungsgebers ein tatsächlicher Fremdvergleich für das Transferpaket als Ganzes durchgeführt werden. Da dies in der Praxis nur selten gelingen wird (dazu Anm. 105), ist dann ein hypothetischer Fremdvergleich für das Transferpaket als Ganzes durchzuführen. Satz 3 erlaubt ausnahmsweise einen Fremdvergleich für die einzelnen Wirtschaftsgüter und Vorteile auf Basis einer Einzelbewertung (zur Einzelbewertung s. auch Anm. 79-81; sog. „Escape-Klausel“), wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter und Vorteile mit der Funktion übergegangen sind. Fraglich ist,...