Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.7 Strafen
144
Abschnitt D.7. befasst sich mit der Möglichkeit von Strafmaßnahmen für den Fall, dass der Steuerpflichtige seinen Dokumentationspflichten überhaupt nicht oder nur unzureichend nachkommt (s. auch OECD-Kap. IV Rz. 78 ff.).
Zu Tz. 5.40
145
Bereits heute existieren in vielen Staaten gesetzliche Strafen, um die Steuerpflichtigen zur Erfüllung der Verrechnungspreisdokumentationsanforderungen anzuhalten. Die Strafen sind regelmäßig derart ausgestaltet, dass es für das Unternehmen kostengünstiger ist, sich regelkonform zu verhalten als seinen Dokumentationspflichten nicht nachzukommen. Allerdings variieren die Strafmaßnahmen der einzelnen Staaten teilweise so stark, dass die OECD hierin die Gefahr sieht, dass SteuS. 170erpflichtige die Erfüllung ihrer Dokumentationsanforderungen von den jeweils lokal geltenden Strafregelungen abhängig machen.
Zu Tz. 5.41
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Tz. 5.41 der OECD-Leitlinien befasst sich mit den Ausgestaltungsmöglichkeiten solcher Strafmaßnahmen. Bei Verletzung der Dokumentationspflichten, bzw. der Pflicht, diese zeitnah zur Verfügung zu stellen, werden gewöhnlich Geldstrafen verhängt. Diese bestehen entweder aus einem fixen Betrag für jedes fehlende Dokument bzw. j...