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SWK 20-21, 20. Juli 2025, Seite 922

Keine KESt-Erstattung an ausländische Corporate Funds

VwGH spricht das Schlusswort

Stefan Haslinger und Philipp Rümmele

Gestützt auf die Aussagen des EuGH im Vorabentscheidungsersuchen C‑602/23 hat der VwGH in einem Erkenntnis vom , Ro 2022/13/0014, abschließend festgestellt, dass die Anwendung des § 188 InvFG idF vor dem AIFMG auf einen drittstaatsansässigen Corporate Funds keinen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt, wenn der ausländische körperschaftlich organisierte Fonds die gleichen Merkmale wie ein inländischer OGAW aufweist und in seinem Sitzstaat faktisch nicht besteuert wird. Die im Erkenntnis dargestellten Entscheidungsgrundsätze sind über den Anlassfall hinaus auch relevant für irische und luxemburgische Corporate Funds, allerdings nur für Zeiträume bis 2013.

1. Der lange Marsch durch die Instanzen

Dem hier gegenständlichen VwGH-Erkenntnis zugrunde liegt ein auf § 21 Abs 1 Z 1a KStG gestützter Antrag auf Rückerstattung der 15%igen Quellensteuer auf Dividenden aus Portfoliobeteiligungen an zwei österreichischen Aktiengesellschaften einer in den USA ansässigen und körperschaftlich organisierten Investmentgesellschaft für das Jahr 2013. Das Finanzamt wies den Antrag ab, ebenso wie das BFG die dagegen erhobene Bescheidbeschwerde. Mit Erkenntnis vom , Ro 2018/13/0003, hob der VwGH die Entscheidung des BFG wegen Rec...

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