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Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben sich am auf das Verhandlungsmandat des Rates für die Vereinfachung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU geeinigt. Mit diesem Vorschlag sollen die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) vereinfacht werden, indem der Meldeaufwand verringert und die Übertragung von Verpflichtungen (Trickle-down-Effekt) auf kleinere Unternehmen begrenzt wird. Der Vorschlag ist Teil des am von der Europäischen Kommission angenommenen „Omnibus-I“-Pakets.
Der Vorsitz kann nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, um eine Einigung über dieses Dossier zu erzielen, sobald das Parlament seine eigene Verhandlungsposition festgelegt hat.
Link zur Pressemitteilung des Rats der EU vom : https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/06/23/simplification-council-agrees-position-on-sustainability-reporting-and-due-diligence-requirements-to-boost-eu-comp...