Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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5.384 Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 3a StBerG durch Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz beruflich niedergelassen sind
(, FMNR202301107)
1 Allgemeines
Die mit Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes am eingeführte Vorschrift des § 3a StBerG dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2006/100/EG vom .
§ 3a StBerG trägt auch den Anforderungen der EG-Richtlinien im Bereich der Dienstleistungsfreiheit bei grenzüberschreitender Hilfeleistung in Steuersachen Rechnung.
Aus dieser Neuregelung lassen sich allerdings nicht mehr Rechte herleiten als unmittelbar aus dem EU-Recht. Insbesondere wird hierdurch keine umfassende, uneingeschränkte Tätigkeitsbefugnis aller ausländischen Berufszweige, die steuerberatend tätig sind, auf dem Gebiet der inländischen Hilfeleistung in Steuersachen normiert.
Das Begründen einer (zusätzlichen) inländischen Niederlassung durch EU-Bürgerinnen un...